1. Anforderungen am Zugfahrzeug
- Bei Abriss der Vorrats- und/oder Bremsleitung muss die Drucksicherung gewährleistet sein (BBA – Bremsanlagen-Betriebssicherheit).
- Eine unzulässige Beeinflussung der Federspeicher-Feststellbremsanlage (FBA) darf nicht auftreten.
- Bei simuliertem Abriss der druckluftbeaufschlagten Bremsleitung muss der Druck in der Vorratsleitung spätestens innerhalb von 2 Sekunden auf einen Wert von höchstens 1,5 bar abfallen.
- Wird die Bremsleitung entlüftet, muss die Vorratsleitung wieder mit Druck beaufschlagt werden.
- Bei Absenkung des Drucks in der Vorratsleitung muss die selbsttätige Bremsung des Anhängers ansprechen.
- Die Bremsung muss erfolgen, bevor der Druck in der Vorratsleitung auf einen Wert von 2 bar abgefallen ist.
- Eine fehlerhafte oder verzögerte selbsttätige Bremsung kann schwerwiegende Unfälle verursachen.
- Regelmäßige Wartung und Prüfung der Bremsanlage sind erforderlich, um die korrekte Funktion zu gewährleisten.
- Eventuelle Undichtigkeiten oder defekte Ventile müssen umgehend behoben werden.