In Deutschland wird zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterschieden. Beide stellen Verstöße gegen geltendes Recht dar, unterscheiden sich jedoch deutlich in ihrer Schwere und den rechtlichen Folgen.
Definition
OWI
Eine Ordnungswidrigkeit (OWi) ist ein geringfügiger Gesetzesverstoß, der nicht strafrechtlich, sondern verwaltungsrechtlich geahndet wird – zum Beispiel Falschparken oder das Telefonieren am Steuer.
Straftat
Eine Straftat hingegen ist ein schwerwiegender Verstoß gegen das Strafrecht, wie zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug. Sie wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet und kann ins Führungszeugnis eingetragen werden.
Vergleich
Rechtsgrundlage
Ordnungswidrigkeit (OWi): Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Straftat: Strafgesetzbuch (StGB) oder andere Strafgesetze
Verfolgung
Ordnungswidrigkeit (OWi): Opportunitätsprinzip – kann verfolgt werden
Straftat: Legalitätsprinzip – muss verfolgt werden
Rechtsmittel
Ordnungswidrigkeit (OWi): Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Straftat: Einspruch, Berufung, Revision
Sanktion
Ordnungswidrigkeit (OWi): Geldbuße
Straftat: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Ziel der Sanktion
Ordnungswidrigkeit (OWi): Ahndung geringfügiger Verstöße, Erziehung zur Regelbefolgung
Straftat: Bestrafung schwerer Verstöße, Schutz der Rechtsordnung und Allgemeinheit
Beispiele
Ordnungswidrigkeit (OWi): Falschparken, Handy am Steuer, Ruhestörung
Straftat: Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Betrug